EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden
Der Europäische Gerichtshof feilt am Recht auf ein faires Verfahren: Richter dürfen unrechtmäßig erlangte Daten nutzen, müssen aber deren Weitergabe bremsen.
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EuGH zu Datenschutz vor Gericht: Auch illegale Beweise dürfen verwertet werden
Der Europäische Gerichtshof feilt am Recht auf ein faires Verfahren: Richter dürfen unrechtmäßig erlangte Daten nutzen, müssen aber deren Weitergabe bremsen.
Die spannende Frage aus der Datenschutzperspektive wäre, ob der Schaden, der dem Betroffenen durch die illegale Datenverarbeitung entstanden ist (Verarbeitung/Verwendung der Beweise) mit dem Schaden verrechnet werden kann, den er durch sein illegales Handeln verursacht hat. Interessant wäre, ob man das Gericht dazu bringen kann, die isolierten Rechtsfragen (Beweisverwertung / Datenschutz), die ja wohl dieselben Streitparteien betreffen, im selben Verfahren zu integrieren. Recht im Unrecht? Einheit der Rechtsordnung?
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